Aus der ISER Mitteilung entnommen.
„Mit Datum 20. April 2022 wurde die Neufassung der allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassung Z-30.3-6 „Erzeugnisse, Bauteile und Verbindungselemente aus nichtrostenden Stählen“ des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) erteilt.
Für Architekten, Planer und Metallbauer schafft sie für weitere fünf Jahre die Voraussetzung, in statisch beanspruchten Komponenten eine große Bandbreite von nichtrostenden Edelstahlsorten einsetzen
zu können, ohne aufwendige Zustimmung im Einzelfall. Hierdurch eröffnet sich auf einfache Weise eine enorme Vielfalt an ästhetischen und technischen Möglichkeiten die stilprägende Gruppe der
nichtrostenden Stähle in der Innen- und Außenarchitektur einzusetzen.“