Zulassung Z-30.3-6
Aus der ISER Mitteilung entnommen.
„Mit Datum 20. April 2022 wurde die Neufassung der allgemeinen bauaufsichtlichen
Zulassung Z-30.3-6 „Erzeugnisse, Bauteile und Verbindungselemente aus nichtrostenden Stählen“ des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) erteilt.
Für Architekten, Planer und Metallbauer schafft sie für weitere fünf Jahre die Voraussetzung, in statisch beanspruchten Komponenten eine große Bandbreite von nichtrostenden Edelstahlsorten einsetzen
zu können, ohne aufwendige Zustimmung im Einzelfall. Hierdurch eröffnet sich auf einfache Weise eine enorme Vielfalt an ästhetischen und technischen Möglichkeiten die stilprägende Gruppe der
nichtrostenden Stähle in der Innen- und Außenarchitektur einzusetzen.“
Richtlinie DVS 1619 1-4
Beim Deutschen Verband für Schweißtechnik (DVS) sind die für die Schienenverkehrstechnik relevanten Richtlinien 1619- 1 bis -4 erschienen.
In den verschiedenen Teilen werden die möglichen Nachweisverfahren beschrieben. So ist im Teil 2 die Konformitätsbewertung durch den Hersteller und im Teil 3 ist die Konformitätsbewertung durch den Auftraggeber beschrieben. So ist beispielsweise im Teil 3 auf 8 Seiten detailliert beschrieben, was im Rahmen der Konformitätsbewertung nach Abschnitt 6 der DIN EN 15085-2 zur prüfen, bewerten und zu dokumentieren ist.