Sammlung der Beiträge 2017
Noch in diesem Jahr soll die DIN EN ISO 15614-1 „Anforderung und Qualifizierung von Schweißverfahren für metallische Werkstoffe Schweißverfahrensprüfung Teil 1: Lichtbogen und Gasschweißen von Stählen und Lichtbogenschweißen von Nickel und Nickellegierungen“ aus dem Jahre 2012 ersetzt werden.
Hierzu wurde die Norm in zwei Stufen geteilt. Stufe 1 basiert auf den ASME Code und die Stufe 2 auf die frühere DIN EN ISO 15614-1.
Wir möchten Ihnen eine Übersicht über die Änderung und deren Folgen für Sie als Anwender geben und an praktischen Beispielen mit Ihnen diskutieren.
Zu diesem Thema fand am 24. Januar 2018 ein Workshop statt.
Bitte kontrollieren Sie unser aktuelles Workshop-Angebot bzw. wenden Sie sich an unsere Kontaktperson, falls Sie dort nicht fündig werden.
Im November 2017 ist die aktuelle Ausgabe des DVS Merkblatt 1621 „Arbeitsproben im Schienenfahrzeugbau" erschienen.
Hierdurch solle es zu einer einheitlichen Regelung bei der Durchführung von Arbeitsproben kommen.
Arbeitsproben sind nach DIN EN 15085-4 durchzuführen, um die Konstruktion (Zugänglichkeit, Nahtart, etc.) und den Schweißprozess (Nachweis der erforderlichen Schweißnahtdicke, einseitige HV-Nähte am T-Stoß, etc.)
abzusichern und einen Nachweis zu bekommen, ob der Schweißer die entsprechende Qualifikation (Ecknaht, neues Personal, Überlappstöße, etc.) besitzt und die Schweißnahtgüte (CP A, HY-Nähte, HV-Nähte, etc.) erreicht werden kann.
Zudem werden Angaben zur Geltungsdauer und Prüfumfang der Arbeitsproben festgelegt.
Beispiel:
An einem T-Stoß aus Stahl wird eine HY- oder
HV-Naht angefertigt.
Als
Prüfung sind durchzuführen:
Sichtprüfung
Makroschliff ggf. Bruchprüfung (kann durch 3 Makroschliffe ersetzt werden)
Oberflächenrissprüfung, nur bei CEV ≥ 0,45 oder S355 mit t ≥ 15mm 1
Härteprüfung, nur bei CEV ≥ 0,45 oder S355 mit t ≥ 15mm 1
1 Nicht bei Werkstoffen der Gruppe 7 und 8 nach DIN CEN ISO/TR 15608
Ja, das kann man. Und zwar mit dem patentierten KorroPad der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung.
Das KorroPad ist ein Schnelltest, der bereits nach 15Minuten anzeigt, ob sich eine Passivschicht ausgebildet hat. Hierzu wird eine ca. 5 Cent Münze großes Pad auf die Oberfläche gelegt und nach 15 Minuten die Verfärbung bewertet.
Das KorroPoad kann im Web Shop der Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung erworben werden.
Hier können Sie auch zu weiteren Informationen zur Wirkungsweise, Anwendung sowie Prüfanweisung und Ergebnisbewertung gelangen.
Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z30-3.-6 für „„Erzeugnisse, Bauteile und Verbindungsmittel aus nichtrostenden Stählen“ ist verlängert.
Die Zulassung kann von der Homepage der „Informationsstelle Edelstahl Rostfrei“ kostenfrei heruntergeladen werden.
Im letzten Monat brachte die „Informationsstelle Edelstahl Rostfrei“ das neu überarbeitetes Merkblatt „Edelstahl Rostfrei in der Gebäudetechnik: Abgasanlagen“ /Merkblatt 867 heraus.
Das Merkblatt 867 beschreibt die Vorteile einer Abgasanlage aus „Edelstahl Rostfrei“.
Diese sind:
- geringes Gewicht
- kostengünstige Montage
- schnelleres Aufheizen des Systems
- geringere Stillstandsverluste
- geringerer Wartungsaufwand
- gesenkte Betriebskosten
Zudem werden die erforderlichen gesetzlichen länderspezifischen Baubestimmungen genannt, die bei Feuerungsstätten/Abgasanlagen notwendig sind.
Quelle: ISER
In der Zeitschrift "metallbau" war das Gespräch einer Expertenrunde abgedruckt. Die Runde bestand aus den Herren Hüller und Machura (Mitglied im europäischen CEN Gremium) sowie aus drei Kunstschmiedmeistern und einen ö.b.u.v. Sachverständigen.
Die Quintessenz des Gespräches ist:
Schweißer sind nach DIN EN ISO 9606-1 zu prüfen.
„Die Schmiedeerzeugnisse sind in vielen Bereichen der EN 1090-1 raus, es gibt nur wenige Berührungspunkte – nur, wenn ein tragendes Bauteil geschmiedet wird“ , so Hüller.
Mitte 2017 soll eine Positiv und eine Negativ-Liste veröffentlicht werden.
Seit dem Juli 2016 gibt es die DIN 18800 nicht mehr und kann somit auch keine Vertragsgrundlage zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sein.
„Jeder Betrieb der nach EN 1090 zertifiziert ist, kann diesen Auftrag (Im LV DIN 18800 genannt) übernehmen, ohne dass er vorab nach DIN 18800 zertifiziert ist“, so Hüller
Quelle: metallbau, Ausgabe März 2017
Im Folgenden möchten wir Sie kurz über das in letzter Zeit verbreitete Gerücht „Wir brauchen keine 1090- Zertifizierung“ informieren:
Die EU-Kommission vertritt die Auffassung, dass nur dann von tragenden Bauteilen gesprochen werden kann, wenn deren Fehlen zum Versagen des gesamten Bauwerks führt.
Die EU-Kommission befindet sich mit ihrer Meinung im Zwist mit dem Normenausschuss der EU, sowie den obersten deutschen Baubehörden (Bundesbauministerium und Deutschen Institut für Bautechnik DIBt). Deren Meinung nach ist die Auffassung der EU-Kommission eine „unverbindliche Rechtsauffassung“.
Das DIBt arbeitet bereits an nationalen Reglungen, die, falls sich die EU-Kommission durchsetzt, in Kraft treten.
Klar ist, dass Betriebe, die Treppen, Geländer etc. herstellen, weiterhin eine Zulassung nach DIN EN 1090-1 benötigen, solange keine neuen nationalen Reglungen veröffentlicht sind.
Zukünftig wäre vermutlich möglich, dass die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) nicht mehr zertifiziert werden muss. Für das Schweißen wird sicherlich weiterhin eine
Zertifizierung/Fremdüberwachung erforderlich sein.
Entscheidungen sind jedoch noch nicht getroffen.
Bis dahin gelten weiterhin uneingeschränkt die technischen Baubedingungen mit den Punkten Planung, Bemessung/Statik und Ausführung.
Im Februar erschien das DVS Merkblatt 0221 – Gasversorgungsanlagen für Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren- Empfehlungen für Prüffristen und die Gefährdungsbeurteilung
Dieses 20-seitige Merkblatt gilt für Versorgungseinrichtungen (Hochdruckbereich inkl. Druckregelstationen, Versorgungsrohrleitungen und Entnahmestellen) für inerte Gase (z. B. Argon, Kohlendioxid, Stickstoff), Gasgemische (z. B. Schweißschutzgase), Sauerstoff, Acetylen, Propan, Butan und deren Gemische, Wasserstoff, Ethen, Formiergase.
Dieses Merkblatt gibt Hinweise bezüglich der Einstufung von Arbeitsmittel bzw. überwachungspflichtigen Anlagen hinsichtlich der Prüfungen (Inbetriebnahme und
wiederkehrenden Prüfungen).
Betreiber der o.g. Anlagen werden durch das Merkblatt hinsichtlich der Umsetzung der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) unterstützt.
DVS-Mitglieder können sich das Merkblatt kostenlos downloaden unter www.dvs-regelwerk.de