R. Latteier Ingenieurbüro f. Schweisstechnik GmbH & Co. KG
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Wussten Sie (noch) ... 

Eine kleine Auswahl an Wissenswertem - für Sie von uns gelesen, diesmal:

die Begriffsbestimmungen von Eichen, Kalibrieren Validieren, Verifizieren und Justieren?

Eichen

Nach DIN 1319 Teil 1 umfasst das Eichen eines Messgerätes (auch einer Maßverkörperung) die von

der zuständigen Stelle nach den Eichvorschriften (z. B. Eichgesetz, Eichordnung) vorzunehmenden

Prüfungen und die Stempelung. Durch die Prüfung wird festgestellt, ob das vorgelegte Messgerät

den Eichvorschriften entspricht, d. h., ob es den an seine Beschaffenheit und seine messtechnischen

Eigenschaften zu stellenden Anforderungen genügt, insbesondere ob die Beträge der Messabwei-

chungen die Fehlergrenze (n) nicht überschreiten. Durch die Stempelung wird beurkundet, dass das

Messgerät zum Zeitpunkt der Prüfung diesen Anforderungen genügt hat und dass aufgrund seiner

Beschaffenheit zu erwarten ist, dass es bei einer Handhabung entsprechend den Regeln der Technik

innerhalb der Nacheichfrist die zulässigen Fehlergrenzen nicht überschreitet.

Schweißtechnische Einrichtungen unterliegen im allgemeinen nicht der Eichpflicht. Welche Messgeräte der Eichpflicht unterliegen und welche davon befreit sind, ist gesetzlich geregelt.

Das Wort „Eichen" soll nur in diesem Sinne verwendet werden und nicht - wie vielfach üblich - für Justieren oder Kalibrieren.

 

Kalibrierung

Kalibrierung ist eine Anzahl von Vorgängen, die unter bestimmten Bedingungen eine Bezie-

hung zwischen Mengenwerten, die von einem Messgerät oder -system ausgegeben wurden, oder von

Werten, die durch eine Materialmessung oder ein Referenzmaterial und den entsprechenden Werten

der Normen angegeben sind (DIN EN ISO 17662 Abschnitt 3.3).

Kalibrieren im Bereich der Messtechnik heißt: „eine Messabweichung am fertigen Messgerät festzu-

stellen“. Bei anzeigenden Messgeräten wird durch das Kalibrieren die Messabweichung zwischen

der Anzeige am Schweißgerät und dem richtigen Wert (Vergleichsnormal) festgestellt. Eigentlich ist

es genau das, was bei einer Kalibrierung von Anzeigen in Schweißstromquellen gemacht wird. Das

Vergleichsnormal sind dann entweder eigene Vorgaben oder Werte aus Normen wie DIN EN IEC

60974-14 "Lichtbogenschweißeinrichtungen - Teil 14: Kalibrierung, Validierung und Konsistenz-

prüfung" [4].

 

Validierung

Validierung ist die Bestätigung durch Bereitstellen eines objektiven Nachweises, dass die

Anforderungen für einen spezifischen beabsichtigten Gebrauch (z. B. Kundenspezifikation) oder eine

spezifische beabsichtigte Anwendung (z. B. Produktnorm) erfüllt worden sind (DIN EN ISO 17662

Abschnitt 3.10).

Ein objektiver Nachweis wäre das Durchführen einer Messung mit einem anschließenden Vergleich

der Werte gegen eine Vorgabe. Validieren vom Lateinischen validus = gültig, validieren = validum

facere: gültig bzw. rechtswirksam machen. So wird ein Messmittel nach erfolgreicher Überprüfung für gültig erklärt.

 

Verifizierung

Ist die Bestätigung durch Bereitstellen eines objektiven Nachweises, dass festgelegte Anforderungen

erfüllt worden sind. Verifizierung gilt außerdem als eine nachträgliche Bestätigung, dass ein verfügba-

rer Prozess zu einem erwarteten Erfolgsgrad geführt hat (DIN EN ISO 17662 Abschnitt 3.11).

Verifizieren aus dem Lateinischen verus = wahr, verifizieren = verum facere: wahr machen. Es geht um den Prozess des Wahrheitsnachweises, der Prüfung auf Richtigkeit.

Justierung

Justierung besagt, ein Messgerät so einzustellen oder abzugleichen, dass Messabweichungen soweit

vermindert werden, wie es für den Messzweck erforderlich ist.

Aus DVS Richtline 0714: 2023-01

 

 

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