Eine kleine Auswahl an Wissenswertem - für Sie von uns gelesen, diesmal:
Eichen
Nach DIN 1319 Teil 1 umfasst das Eichen eines Messgerätes (auch einer Maßverkörperung) die von
der zuständigen Stelle nach den Eichvorschriften (z. B. Eichgesetz, Eichordnung) vorzunehmenden
Prüfungen und die Stempelung. Durch die Prüfung wird festgestellt, ob das vorgelegte Messgerät
den Eichvorschriften entspricht, d. h., ob es den an seine Beschaffenheit und seine messtechnischen
Eigenschaften zu stellenden Anforderungen genügt, insbesondere ob die Beträge der Messabwei-
chungen die Fehlergrenze (n) nicht überschreiten. Durch die Stempelung wird beurkundet, dass das
Messgerät zum Zeitpunkt der Prüfung diesen Anforderungen genügt hat und dass aufgrund seiner
Beschaffenheit zu erwarten ist, dass es bei einer Handhabung entsprechend den Regeln der Technik
innerhalb der Nacheichfrist die zulässigen Fehlergrenzen nicht überschreitet.
Schweißtechnische Einrichtungen unterliegen im allgemeinen nicht der Eichpflicht. Welche Messgeräte der Eichpflicht unterliegen und welche davon befreit sind, ist gesetzlich geregelt.
Das Wort „Eichen" soll nur in diesem Sinne verwendet werden und nicht - wie vielfach üblich - für Justieren oder Kalibrieren.
Kalibrierung
Kalibrierung ist eine Anzahl von Vorgängen, die unter bestimmten Bedingungen eine Bezie-
hung zwischen Mengenwerten, die von einem Messgerät oder -system ausgegeben wurden, oder von
Werten, die durch eine Materialmessung oder ein Referenzmaterial und den entsprechenden Werten
der Normen angegeben sind (DIN EN ISO 17662 Abschnitt 3.3).
Kalibrieren im Bereich der Messtechnik heißt: „eine Messabweichung am fertigen Messgerät festzu-
stellen“. Bei anzeigenden Messgeräten wird durch das Kalibrieren die Messabweichung zwischen
der Anzeige am Schweißgerät und dem richtigen Wert (Vergleichsnormal) festgestellt. Eigentlich ist
es genau das, was bei einer Kalibrierung von Anzeigen in Schweißstromquellen gemacht wird. Das
Vergleichsnormal sind dann entweder eigene Vorgaben oder Werte aus Normen wie DIN EN IEC
60974-14 "Lichtbogenschweißeinrichtungen - Teil 14: Kalibrierung, Validierung und Konsistenz-
prüfung" [4].
Validierung
Validierung ist die Bestätigung durch Bereitstellen eines objektiven Nachweises, dass die
Anforderungen für einen spezifischen beabsichtigten Gebrauch (z. B. Kundenspezifikation) oder eine
spezifische beabsichtigte Anwendung (z. B. Produktnorm) erfüllt worden sind (DIN EN ISO 17662
Abschnitt 3.10).
Ein objektiver Nachweis wäre das Durchführen einer Messung mit einem anschließenden Vergleich
der Werte gegen eine Vorgabe. Validieren vom Lateinischen validus = gültig, validieren = validum
facere: gültig bzw. rechtswirksam machen. So wird ein Messmittel nach erfolgreicher Überprüfung für gültig erklärt.
Verifizierung
Ist die Bestätigung durch Bereitstellen eines objektiven Nachweises, dass festgelegte Anforderungen
erfüllt worden sind. Verifizierung gilt außerdem als eine nachträgliche Bestätigung, dass ein verfügba-
rer Prozess zu einem erwarteten Erfolgsgrad geführt hat (DIN EN ISO 17662 Abschnitt 3.11).
Verifizieren aus dem Lateinischen verus = wahr, verifizieren = verum facere: wahr machen. Es geht um den Prozess des Wahrheitsnachweises, der Prüfung auf Richtigkeit.
Justierung
Justierung besagt, ein Messgerät so einzustellen oder abzugleichen, dass Messabweichungen soweit
vermindert werden, wie es für den Messzweck erforderlich ist.
Aus DVS Richtline 0714: 2023-01
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