Auch wenn der bei vielen, vor allen Stahlherstellern, unbeliebte Aufschweißbiegeversuch nicht mehr in der DIN EN 1090 bzw. in der DIN EN 1993-1-1 genannt ist, kann er aber immer noch notwendig sein.
Im nationalen Anhang der DIN EN 1993-1-1/NA:2018 sind zusätzliche Anforderungen genannt.
Bei Stählen (Streckgrenze ≤355MPa), an denen geschweißt wird und sich die Schweißnähte im Zug oder Biegezugbereich befinden sind entsprechenden Äquivalenzkriterien einzuhalten.
So sind zum Bespiel, bei einem S355 im Blechdickenbereich zwischen 30 und 80mm nur die Güte N nach DIN EN 10025-3 (normalgeglühte/ normalisierend gewalzte Feinkornbaustähle) bzw. M nach DIN EN
10025-4 (thermomechanisch gewalzte Feinkornbaustähle) zulässig.
Bei der Festigkeitsklasse S235 ist bei Blechdicken >30mm die Güte ´+N´ oder ´+M´ nach DIN EN 10025-2 ausreichend.
Als Alternative kann die Eignung durch einen Aufschweißbiegeversuch nach SEP 1390 nachgewiesen werden. Bei wetterfesten Stählen mit Dicken >30mm muss die Eignung mittels Aufschweißbiegeversuch nachgewiesen werden.
Wir beraten Sie gerne.